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Novelle der Heizkostenverordnung
Der Bundesrat hat der Novellierung der Heizkostenverordnung zugestimmt. Die Verordnung der Bundesregierung, mit der EU-Vorgaben umgesetzt werden,… –> mehr

Weiter steigende Gaspreise
Explodierende Energiepreise zwingen die ersten Unternehmen in Europa, energieintensive Fabriken zu schließen. Der Gaspreis am wichtigsten… –> mehr

Preisentwicklung Strom (EGT Marktreport)
Seit Wochen verzeichnen die Strompreise (ähnlich wie die Gaspreise) einen erheblichen Anstieg. Die Gründe sind vielfältig: Entwicklung CO2 Zertifikate, geringer Anteil… –> mehr

Das ist unsere aktuellste News von heute

24. November 2021

Der Bundesrat hat der Novellierung der Heizkostenverordnung zugestimmt. Die Verordnung der Bundesregierung, mit der EU-Vorgaben umgesetzt werden, führt zu erheblichen Änderungen für Mieter und Vermieter. Mit den Veränderungen will die Bundesregierung mehr Transparenz beim Energieverbrauch herstellen und Mieterinnen und Mieter sollen hierdurch in die Lage versetzt werden, ihren Energieverbrauch zeitnah kontrollieren zu können.

Wesentlicher Bestandteil der Novelle ist, dass Zähler zur Erfassung des Wärmeverbrauchs künftig aus der Ferne ablesbar sein müssen. Dies gilt von vorneherein für neu installierte Zähler, bestehende Geräte müssen bis Ende 2026 ausgetauscht werden.

Die Heizkostenabrechnung muss zukünftig einen Vergleich zum Verbrauch im Vormonat und Vorjahresmonat sowie zum Durchschnittsverbrauch enthalten. Zusätzlich müssen auch Informationen zum Brennstoffmix und den erhobenen Steuern und Abgaben geliefert werden. Wobei letzteres in den Versorgerabrechnungen bereits seit langem enthalten ist.

Sind die neuen Zähler einmal installiert, sollen Mieterinnen und Mieter jeden Monat Informationen (per Post oder Mail) zu ihrem Verbrauch erhalten. Um zu überprüfen, dass eventuelle Mehrkosten nicht die Anstrengungen beim Energiesparen aufzehren, soll es nach drei Jahren eine Prüfung der Situation geben.

Novelle der Heizkostenverordnung

November 2021

Der Bundesrat hat der Novellierung der Heizkostenverordnung zugestimmt. Die Verordnung der Bundesregierung, mit der EU-Vorgaben umgesetzt werden, führt zu erheblichen Änderungen für Mieter und Vermieter. Mit den Veränderungen will die Bundesregierung mehr Transparenz beim Energieverbrauch herstellen und Mieterinnen und Mieter sollen hierdurch in die Lage versetzt werden, ihren Energieverbrauch zeitnah kontrollieren zu können.

Wesentlicher Bestandteil der Novelle ist, dass Zähler zur Erfassung des Wärmeverbrauchs künftig aus der Ferne ablesbar sein müssen. Dies gilt von vorneherein für neu installierte Zähler, bestehende Geräte müssen bis Ende 2026 ausgetauscht werden.

Die Heizkostenabrechnung muss zukünftig einen Vergleich zum Verbrauch im Vormonat und Vorjahresmonat sowie zum Durchschnittsverbrauch enthalten. Zusätzlich müssen auch Informationen zum Brennstoffmix und den erhobenen Steuern und Abgaben geliefert werden. Wobei letzteres in den Versorgerabrechnungen bereits seit langem enthalten ist.

Sind die neuen Zähler einmal installiert, sollen Mieterinnen und Mieter jeden Monat Informationen (per Post oder Mail) zu ihrem Verbrauch erhalten. Um zu überprüfen, dass eventuelle Mehrkosten nicht die Anstrengungen beim Energiesparen aufzehren, soll es nach drei Jahren eine Prüfung der Situation geben.

Weiter steigende Gaspreise

September 2021

Explodierende Energiepreise zwingen die ersten Unternehmen in Europa, energieintensive Fabriken zu schließen.

Der Gaspreis am wichtigsten europäischen Handelsplatz für diesen Energieträger in Amsterdam hat sich seit Jahresbeginn mehr als verdreifacht.

Gleichzeitig haben sich die Preise für CO2-Zertifikate im europäischen Handelssystem mehr als verdoppelt. Normalerweise wären die Gasspeicher im Sommer wieder aufgefüllt. Dies geschah jedoch nicht. Europas wichtigster Gaslieferant Russland lieferte zum einen weniger als in den Vorjahren. Zum anderen war das Fördervolumen der in der Nordsee gelegenen Gasfelder durch Corona-bedingte Ausfälle erheblich eingeschränkt.

Die erneuerbaren Energien konnten diese Lücke offenbar nicht ausfüllen. Deshalb ist im europäischen Parlament eine heftige Diskussion um die Folgen des Green Deals für die Energieversorgung entbrannt.

Quelle: Agrar heute

Preisentwicklung bei Strom

September 2021

Seit Wochen verzeichnen die Strompreise (ähnlich wie die Gaspreise) einen erheblichen Anstieg. Die Gründe sind vielfältig: Entwicklung CO2 Zertifikate, geringer Anteil (witterungsbedingt) erneuerbarer Energien usw. Im Base 2022 DE wurde gerade die 100-Euro-Marke überschritten. Hinweise auf einen nachhaltigen Abwärtstrend sind nicht vorhanden. Ähnlich wie im Gasbereich hat sich auch beim Strombereich unsere Einkaufsstrategie bewährt. Lassen Sie sich beraten.

Quelle: Marktreport / EGT

Preisentwicklung bei Gas

August 2021

Die Preisentwicklung der letzten Monate zeigt, dass unsere Strategien zur frühzeitigen Eindeckung sehr erfolgreich sind. Lassen Sie sich beraten.

Quelle: Marktreport / EGT

KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit 2021 wieder verfügbar

Januar 2021

Antragstellung ab sofort möglich / Fördermittel wurden erhöht

Die beliebten KfW-Zuschüsse für Barrierefreiheit im Programm Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) stehen wieder zur Verfügung – private Eigentümer und Mieter können ab sofort Anträge stellen. Wegen der hohen Nachfrage hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die Fördermittel nochmals erhöht: 2021 stehen insgesamt 130 Millionen Euro für Zuschüsse zur Verfügung, 30 Millionen mehr als im letzten Jahr.

Mit den nochmals aufgestockten Fördermitteln besteht für 2021 die Hoffnung, dass Zuschuss-Anträge bis Ende des Jahres gestellt werden können und ein Förderstopp in diesem Jahr nicht nötig ist. Alle Eigentümer und Mieter, die im letzten Jahr ihre Pläne auf Eis legen mussten, können jetzt die Förderung beantragen und danach mit dem Umbau beginnen. Und auch diejenigen, die einen barrierefreien Umbau als Vorsatz für 2021 auf ihrer Liste haben, können jetzt Pläne schmieden. Typische und beliebte Maßnahmen für Barrierefreiheit sind der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen und der Einbau eines Aufzugs.

Zehn Prozent Zuschuss für Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Wer eine einzelne Maßnahme umsetzt – wie den Einbau einer bodengleichen Dusche, ein barrierefreies Bad, den Einbau eines Homelifts oder Treppenlifts – kann bei der KfW einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 5.000 Euro) beantragen.

Wer sogar sein ganzes Haus barrierefrei umbaut und den Standard „Altersgerechtes Haus“ erfüllt, erhält sogar 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) von der KfW erstattet.

Wichtig zu wissen bei der Förderung: Der Förderantrag muss vor Beginn des Umbaus im KfW-Zuschussportal online gestellt werden. Dort erhalten Antragsteller innerhalb kurzer Zeit ihre Förderzusage.

Barrierefreier Umbau auch mit Förderkredit möglich
Alternativ haben Eigentümer und Mieter die Möglichkeit, die Kreditförderung der KfW zu nutzen: Dafür können im KfW-Programm Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) zinsgünstige Kredite beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt in diesem Fall vor dem Start der Sanierung bei einem Finanzierungsinstitut (Banken, Sparkassen und Versicherungen).

Quelle: Energie-Fachberater.de / KfW

Neues WEG-Gesetz tritt am 1.12.2020 in Kraft

November 2020

Die seit Jahren geplante und immer wieder vertagte notwendige Überarbeitung des Wohnungseigentumsgesetzes, kurz WEG ist endlich Realität. Das nun beschlossene Gesetz entspricht größtenteils dem bereits im Januar dieses Jahres vorgelegten Referentenentwurf und hält sich eng an die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur WEG-Reform.

Das neue Gesetz sieht etliche Veränderungen vor, um die Sanierung und Modernisierung von Wohnungseigentumsanlagen zu vereinfachen und voranzutreiben. So soll jeder Wohnungseigentümer unter anderem einen Anspruch darauf haben, dass ihm auf eigene Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug gestattet wird. Gleiches gilt für Einbruchschutz und Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit.

Wesentliche Änderungen betreffen die Stellung und Tätigkeit des Verwalters. Er soll künftig in eigener Verantwortung über “gewöhnliche” Maßnahmen ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft entscheiden können. Zudem soll er aus Gründen der Rechtssicherheit eine unbeschränkte Vertretungsvollmacht für die Gemeinschaft erhalten.

EEG Umlage 2021

Oktober 2020

Die EEG-Umlage für 2021 müsste eigentlich bei 9,651 Cent Kilowattstunde liegen (Aktuell 6,756 ct/kWh). Allerdings wurde seitens der Bundesregierung für 2021 bereits im Sommer eine Deckelung auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde beschlossen. Die hieraus resultierenden finanziellen Belastungen für den Bund werden auf ca. 11 Mio. Euro geschätzt.

CO2-Bepreisung ab 2021

Oktober 2020

Bund und Länder einigten sich darauf, den CO2-Preis ab Januar 2021 auf 25 Euro pro Tonne festzulegen. Danach steigt der Preis auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 an.
Die Regierung will damit einen Anreiz schaffen auf Energieeffizienz und den Einsatz von erneuerbaren Energien zu setzen.
Unternehmen sollten daher verstärkt auf die Nutzung der vorgenannten Möglichkeiten achten. Wir beraten Sie im Rahmen unseres Netzwerkes hierzu gerne.

Energieeinkauf – unterschätztes Potenzial

Mai 2020

Neben technologischen und organisatorischen Maßnahmen trägt auch der Energieeinkauf zur Energieeffizienz eines Unternehmens oder einer Einrichtung bei. Die ideale Energieart, kombiniert mit der richtigen Beschaffungsstrategie, sorgt für eine nachhaltige Optimierung der Energiekosten. Viele Verantwortliche resignieren jedoch ob der Undurchsichtigkeit des deutschen Energiemarktes. Eine unüberschaubare Anzahl Anbieter, sowohl bei der Gasversorgung (ca. 9oo!) als auch bei der Stromversorgung (ca. 1.100!), intransparente Rechnungen und Vertragswerke, ermuntern nicht gerade dazu auf dem Markt aktiv zu werden.

Die M2 Energie als Rahmenvertragspartner der WGKD verfügt über die notwendigen Kenntnisse und vor allem auch über die notwendige Erfahrung. In Absprache mit dem jeweiligen Kunden legen die Experten der M2 die wesentlichen Faktoren für die weitere Einkaufsstrategie fest. Individuelle, unternehmensspezifische Gesichtspunkte werden hierbei genauso berücksichtigt, wie die allgemeine Marksituation. Ein wesentlicher Ansatz bei den seitens der M2 durchgeführten Ausschreibungen stellt der sogenannte „Bündeleffekt“ dar. Hierbei werden die Daten mehrerer Kunden in einer Ausschreibung zusammengefasst, um das Volumen der Ausschreibung und somit die Attraktivität für die angesprochenen Versorger zu erhöhen.

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Rahmenvertrags-Abschluss mit der WGKD

Dezember 2019

Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 hat die M2 Energie einen Rahmenvertrag mit der WGKD (Wirtschaftsgesellschaft der Kirchen in Deutschland) abgeschlossen. Bei der WGKD handelt es sich um eine ökumenische Einkaufsplattform, deren Gesellschafter der Verband der Diözesen Deutschlands, der Deutsche Caritasverband, die Evangelische Kirche in Deutschland, das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung und die Deutsche Ordensobernkonferenz sind.

Über den Rahmenvertrag bietet die M2 Energie ihre Dienstleistungen kirchlichen Einrichtungen zu deutlich vergünstigten Konditionen an.

Neue Führung – neuer Auftritt

Juli 2019

Seit etwas mehr als einem Jahr agiert die M2 Energie GmbH unter einer neuen Geschäftsleitung. Geändert hat sich im zurückliegenden Jahr hierdurch eine ganze Menge. Insbesondere die Themen Kundenbetreuung und Kundenzufriedenheit hat der neue Geschäftsführer Michael Rathmann in den Fokus seiner Aktivitäten gesetzt.

In den Bereichen Energieeinkauf und Energiedienstleistungen konnten zusätzliche Kooperationspartner gewonnen werden, wodurch sich das M2 Netzwerk erheblich erweitert hat. Neben einer Optimierung und Modernisierung interner Prozesse wurde auch das Vertriebsteam im Innen- und Außendienst ausgebaut, um den Ansprüchen unserer Kunden gerecht zu werden.

Auch optisch hat sich bei der M2 Energie einiges getan. Der neue Auftritt liegt quasi vor Ihnen: frisch, modern und zukunftsorientiert, wie die gesamte M2 Energie. Wir hoffen, Ihnen gefällt der neue „M2 Look“.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldungen und die Zusammenarbeit mit Ihnen.